
Anforderungen im Feuerwehrdienst
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr leisten. Die Ausbildung und die Teilnahme an Übungen können bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr begonnen werden. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Für den Feuerwehrdienst ist geeignet, wer körperlich und geistig feuerwehrtauglich ist und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Die Modulare Truppausbildung (MTA)
Die Modulare Truppausbildung (kurz MTA) ist die erste Ausbildung, die man nach dem Eintritt in die Feuerwehr durchläuft. Hier werden die fahrzeugunabhängigen Grundtätigkeiten und das Grundwissen für den Feuerwehrdienst vermittelt. Die Tätigkeiten sind immer auf die kleinste Taktische Einheit, dem Tupp bestehend aus zwei Feuerwehrmitglieder ausgelegt. In der Feuerwehr wird nicht allein gearbeitet! Man hat immer einen Kameraden an der Seite, mit dem die zugeteilte Aufgabe ausgeführt wird. Durch die Zusammenarbeit können die Schwächen kompensiert und die Stärken der Einzelnen bestens genutzt werden.
Besonders werden hier die Bereiche Sprechfunk, Rettungsgrundlagen, Gerätekunde oder der Löschangriff vermittelt. Am Ende des Basismodul wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Mit dem Ablegen der Zwischenprüfung, sind die Teilnehmer berechtigt, an Einsätzen teilzunehmen.
Nach dem Basismodul geht es mit dem Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ weiter. Hier findet die Übung mit der aktiven Mannschaft in der eigenen Feuerwehr statt. In dem Modul werden die fahrzeugspezifischen und standortbezogenen Kenntnisse vermittelt.
Die Jugendlichen bzw. Quereinsteiger sollen so von den Erfahrungen der Mannschaft profitieren und lernen. Gleichzeitig werden sie in die aktive Mannschaft aufgenommen und integriert. Nach ein bis zwei Jahren im „Übungsdienst“ steht die Abschlussprüfung an. Hier wird das erlernte Wissen in einer praktischen und theoretischen Prüfung abgefragt. Die Abschlussprüfung zum sogenannten Truppführer ist Grundvoraussetzung für alle weiteren Ausbildungen in der Feuerwehr und an den staatlichen Feuerwehrschulen.
